SN CARD-Inhaberbedingungen
Von | 15.01.2012 - 16:40

Bild: SN
Präambel
Die Salzburger Nachrichten Verlagsgesellschaft m.b.H. & Co. KG mit Sitz in Salzburg, im Folgenden kurz Salzburger Nachrichten genannt, betreibt eine Einkaufsgemeinschaft, bei der es den Teilnehmern ermöglicht wird, durch den Einkauf bei ausgewählten Event-, Kultur-, Sport-, Dienstleistungs- und Handelspartnern (im Folgenden Akzeptanzpartner genannt) und durch die damit erreichten vergünstigten Konditionen Vorteile in Form von Sofortrabatten zu generieren.Die Informationen über die Einkäufe werden zwischen dem Karteninhaber und den mit den Salzburger Nachrichten verbundenen Händlern einfach und sicher unterstützt. Die Abwicklung erfolgt mittels SN CARD. Durch die gegenständliche Vereinbarung zwischen den Salzburger Nachrichten und dem Karteninhaber wird es diesem ermöglicht, das von den Salzburger Nachrichten betriebene System zu verwenden. Geschäftsgrundlage der Vertragsbeziehung sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsgegenstand
Der Karteninhaber ist nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen berechtigt, an der durch die Salzburger Nachrichten betriebenen Einkaufsgemeinschaft teilzunehmen, bei den Akzeptanzpartnern mittels der zur Verfügung stehenden Zahlungsarten Waren zu beziehen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Vertragsparteien
Zwischen den Salzburger Nachrichten und dem Karteninhaber bestehen abgesehen von der gegenständlichen Vertragsgrundlage, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt ist, keine sonstigen rechtlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen Beziehungen. Sowohl die Salzburger Nachrichten als auch der Karteninhaber sind als voneinander rechtlich unabhängige Marktteilnehmer anzusehen. Die Salzburger Nachrichten gehen ein Vertragsverhältnis nur mit Personen ein, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Karteninhaber erklärt, dass seine Angaben gegenüber den Salzburger Nachrichten wahrheitsgetreu sind, und hält die Salzburger Nachrichten im Falle wahrheitswidriger Angaben schad- und klaglos. Für natürliche Personen und für juristische Personen ist jeweils nur eine einzige Registrierung zulässig. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Doppelregistrierung als wichtiger Grund zur sofortigen Vertragsauflösung angesehen wird.
Rechtsverhältnis
Der Karteninhaber ist damit einverstanden, auch auf elektronischem Wege über vertragsrelevante Neuigkeiten (etwa Änderungen bei Vertragshändlern, unternehmensinterne Umstände, aber auch über Werbemaßnahmen, Medienaussendungen und dergleichen) informiert zu werden, wobei diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann.
Ebenso erklärt der Karteninhaber widerruflich seine Einwilligung dazu, dass ihm die zur Durchführung des SN CARD-Systems maßgeblichen Informationen auch per E-Mail übersendet werden, wobei als Erfüllung die Absendung an die jeweils zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Karteninhabers gilt.
Nutzung des SN CARD-Systems und Zahlungsarten
Die Salzburger Nachrichten haben mit Akzeptanzpartnern Vereinbarungen abgeschlossen, die es dem SN CARD-Inhaber ermöglichen, Waren und Dienstleistungen zu beziehen und dabei Vergütungen zu generieren. Die aktuelle Akzeptanzpartner-Übersicht ist auf der Internetseite sncard.salzburg.com abrufbar. Weiters erscheinen im Lokalteil der Salzburger Nachrichten wöchentlich aktuelle Angebote und Aktionen der Vertragshändler. In regelmäßigen Abständen werden Sonderpublikationen den Salzburger Nachrichten beigelegt, in denen sich Akzeptanzpartner präsentieren.
Funktionsweise des Bonussystems
Beim SN CARD-System der Salzburger Nachrichten wird dem Nutzer ermöglicht, an den durch die Akzeptanzpartner gewährten Einkaufskonditionen in Form von Sofortrabatten und anderen Vergünstigungen zu partizipieren.
Haftung
Außerhalb der Haftung für Personenschäden haften die Salzburger Nachrichten bei sämtlichen sonstigen Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Salzburger Nachrichten übernehmen keine wie immer geartete Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Internetportals, des SMS-Services, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze, des Internets, des SN-Terminals und der Funktionstüchtigkeit von mobilen Endgeräten. Die Salzburger Nachrichten haften für derartige Funktionsuntüchtigkeiten und Nichtverfügbarkeiten nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Die Salzburger Nachrichten haften nicht für eine allfällige Unmöglichkeit des Bezugs der vom Karteninhaber gewünschten Ware oder Dienstleistung, insbesondere nicht wegen Insolvenz des Akzeptanzpartners, wegen mangelnder Verfügbarkeit der gewünschten Leistung oder aus ähnlichen Gründen.
Leistungsstörungen und Schäden
Die Leistungen der Salzburger Nachrichten beschränken sich auf die Vermittlung von Leistungen der jeweiligen Akzeptanzpartner. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass die bei den Vertragshändlern geforderten Leistungen ausschließlich durch den jeweiligen Akzeptanzpartner zu erbringen sind. Für Leistungsverpflichtungen der Akzeptanzpartner übernehmen die Salzburger Nachrichten keinerlei Gewähr oder Haftung, insbesondere nicht für etwaige Nicht- oder Schlechterfüllung.
Etwaige Ansprüche aufgrund von Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtum oder andere Ansprüchen wegen Schlecht- oder Nichterfüllung stehen dem Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Vertragshändler, nicht aber gegenüber den Salzburger Nachrichten zu. Derartige Ansprüche sind daher niemals gegenüber den Salzburger Nachrichten oder deren als Erfüllungsgehilfen tätig werdenden Niederlassungen geltend zu machen, sondern unmittelbar mit dem jeweiligen Akzeptanzpartner abzuwickeln. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass zur Abwicklung dieser Ansprüche die jeweilige vertragliche Vereinbarung zwischen dem Akzeptanzpartner und dem Karteninhabern zu beachten ist und grundsätzlich Vorrang gegenüber solchen Vereinbarungen hat, welche allenfalls zwischen dem Akzeptanzpartner und den Salzburger Nachrichten bestehen.
Die Salzburger Nachrichten haften in keiner Weise für den Fall, dass ein Akzeptanzpartner eine Vertragsbeziehung zum Karteninhaber verweigert; in diesem Falle obliegt es dem Karteninhaber, die Durchsetzung eines Vertragsabschlusses mit dem Akzeptanzpartner herbeizuführen.
Kosten
Die Teilnahme am SN CARD-System ist - soweit nicht konkrete Regelungen ein Entgelt für bestimmte Leistungen vorsehen - stets kostenlos. Dem Karteninhaber werden daher keine gesonderten Verwaltungskosten für durchgeführte Einkäufe verrechnet.
Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Nichtnutzung
Sollte die SN CARD nicht zur Verwendung kommen, obliegt es den Salzburger Nachrichten, nach einer Frist von 2 Jahren das Vertragsverhältnis zum Kartennutzer zu beenden.
Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Die Salzburger Nachrichten ermitteln, speichern und verarbeiten Karteninhaberdaten sowie von Dritten im Rahmen der Überprüfung von Identität und Geschäftsfähigkeit des Karteninhabers zur Kenntnis gebrachte personenbezogene Daten; der Karteninhaber erklärt, damit einverstanden zu sein. Die ermittelten und verarbeiteten Daten des Karteninhabers werden für Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Salzburger Nachrichten und Konzernunternehmen verwendet und grundsätzlich nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass seine Daten und Umsätze in anonymisierter (nicht personenbezogener) Form verarbeitet und auch an dritte Personen, insbesondere Akzeptanzpartner, zu statistischen Zwecken sowie zur Optimierung des SN CARD-Angebots weitergegeben werden, dies aber in einer Form, die eine Identifizierung des Karteninhabers durch dritte Personen nicht ermöglicht. Auch diese Zustimmung kann vom Karteninhaber jederzeit widerrufen werden. Der Karteninhaber erklärt sich - jederzeit widerruflich und ohne Anspruch auf eine wie immer geartete Gegenleistung - damit einverstanden, dass Abbildungen des Karteninhabern, insbesondere Fotos und Videos, auch bei Veranstaltungen und Gewinnspielen von den Salzburger Nachrichten örtlich und zeitlich sowie hinsichtlich der Verwertungsarten unbegrenzt und unentgeltlich verwendet und gezeigt werden dürfen, soweit dies nicht den erkennbaren Interessen des Karteninhabern zuwiderläuft und soweit der Karteninhaber nicht eine derartige Verwendung ausdrücklich untersagt.
Änderungen/Ergänzungen der Vereinbarung
Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen jedenfalls der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis. Das Schriftlichkeitsgebot wird auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail erfüllt. Die Salzburger Nachrichten sind überdies berechtigt, dem Karteninhaber Vertragserklärungen und Informationen auch per SMS zu übersenden. Soweit Änderungen von Akzeptanzpartnerkonditionen erfolgen, werden diese auf sncard.salzburg.com aktualisiert und veröffentlicht. Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums gelten diese dem Karteninhaber gegenüber als verbindlich, sofern der Karteninhaber gegenüber dem Akzeptanzpartner seine Vertragserklärung innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgibt. Dem Karteninhaber wird empfohlen, sich auf sncard.salzburg.com regelmäßig über den Stand der jeweiligen Händlerkonditionen zu informieren.
Änderungen dieser Konditionen gelten im Vertragsverhältnis zwischen den Salzburger Nachrichten und dem Karteninhaber ab dem Zeitpunkt der dargestellten Veröffentlichung. Anbote über Vertragsänderungen können dem Karteninhaber insbesondere auch per E-Mail an dessen zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Derartige Änderungen der Vertragsgrundlage (einschließlich der darin enthaltenen Anlagen) gelten als vom Karteninhaber akzeptiert, wenn nicht ein schriftlicher Widerspruch (auch per E-Mail) innerhalb einer Frist von einem Monat erfolgt oder wenn der Karteninhaber das SN CARD-System nach Übersendung der Änderungsmitteilung weiter nutzt.
Sonstige Bestimmungen
Der Karteninhaber verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen bzw. vertragsbezogenen Daten unverzüglich den Salzburger Nachrichten mitzuteilen oder diese selbst auf sncard.salzburg.com in seinem persönlichen Profil zu ändern. Insbesondere bezieht sich diese Verpflichtung auf die Änderung der Wohnadresse, der E-Mail-Adresse und der Mobiltelefonnummer.
Kommt der Karteninhaber dieser Informationspflicht nicht nach und entstehen daraus Kosten für die Salzburger Nachrichten, so sind diese vom Karteninhaber zu ersetzen. Unterbleiben Änderungsmitteilungen, so gelten die den Salzburger Nachrichten zuletzt bekannt gegebenen Daten des Karteninhabers als nach wie vor aufrecht.
Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, die von den Salzburger Nachrichten oder den jeweiligen Akzeptanzpartnern verwendeten Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken oder sonstige im Marktauftritt üblichen Erkennungsmerkmale ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung im Zuge der Verwendung der SN CARD selbst in irgendeiner Form zu verwenden, sei es durch Abbildung auf eigenem Papier, durch Wiedergabe in elektronischen Medien oder auf sonstige Weise, zumal der Karteninhaber dadurch in Schutzrechte von den Salzburger Nachrichten und/oder deren Akzeptanzpartner eingreift. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Verstoß nicht nur als wichtiger Grund zur sofortigen Vertragsauflösung angesehen wird, sondern etwa auch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der betroffenen Rechtspersonen begründet.
Der Karteninhaber ist - jederzeit widerruflich - mit einer schriftlichen, persönlichen und fernmündlichen Kontaktaufnahme durch die Salzburger Nachrichten zu Werbezwecken und überdies auch mit der Zusendung von Werbeinformationen auch über SMS, E-Mail sowie unter sonstiger Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen einverstanden. Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, seine aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige Zustimmung von den Salzburger Nachrichten an dritte Personen abzutreten oder auf sonstige Weise zu übertragen. Soweit im Vertragsinhalt geschlechtsspezifische Bezeichnungen verwendet werden, sind damit sowohl weibliche als auch männliche Personen wie auch Gesellschaften gemeint.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Das jeweils zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg ist ausschließlich Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme am SN CARD-System den Salzburger Nachrichten für die Parteien und/oder ihre Rechtsnachfolger ergeben, gilt das Recht der Republik Österreich.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme am SN CARD-System der Salzburger Nachrichten unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist soweit rechtlich möglich durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Verwendung des SN CARD-Systems entspricht.
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