Justiz, Diplomatie und die Feigheit des Aufdeckers
Von Viktor Hermann | 20.08.2012 - 20:09
Julian Assange, Gründer und Betreiber der "Aufdecker"-Plattform WikiLeaks, wehrt sich mit Händen und Füßen gegen seine Auslieferung an Schweden wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Assange behauptet, in Schweden drohe ihm die Auslieferung in die USA, wo man ihm wegen der Veröffentlichung Hunderttausender geheimer Dokumente ans Leder wolle. Man mag diese Furcht für berechtigt halten oder nicht. Vorerst liegt in den USA weder Anklage gegen Assange vor noch ein Auslieferungsansuchen an Schweden.
Ein Blick auf die Verbündeten, die sich Assange suchte, wirft freilich ein schiefes Licht auf seine Seriosität als aufrechter Kämpfer für weltweite Meinungsfreiheit.
Schutz fand Assange in der Londoner Botschaft Ecuadors, eines Landes, dessen Präsident kritische Journalisten mit Millionenklagen eindeckt, mit Haft bedroht oder sie ins Exil treibt. Als Plattform für seine Öffentlichkeitsarbeit nutzte Assange in jüngster Zeit einen vom russischen Staat finanzierten Auslandssender, der eine Talkshow des "Aufdeckers" weltweit verbreitete - und was der russische Staat von freier Meinungsäußerung hält, ist bekannt.
Assange hat sich mit der Flucht in die Botschaft in London selbst in eine Sackgasse manövriert, aus der er nicht so einfach wieder herausfinden wird. So mancher bisher treue Anhänger ist enttäuscht über sein Verhalten. Denn die Kaution von mehr als 200.000 Pfund, die man für ihn gesammelt hatte, um ihm die Bewegungsfreiheit während seines Auslieferungsverfahrens zu sichern, ist nun verfallen.
Die diplomatischen Verwicklungen in diesem Fall sind kompliziert, die juristischen Grundlagen dagegen recht einfach. Die schwedische Justiz will ihn befragen, die britische Justiz hat in einem peinlich genauen Verfahren ausgelotet, ob dem Auslieferungsbegehren aus Schweden stattzugeben ist.
Assange will die Bedingungen diktieren, zu denen er nach Schweden geht. Damit versucht er, sich über juristische Prozesse und Bestimmungen zu erheben.
Damit setzt sich der Mann dem Verdacht aus, dass er sich über Recht, Gesetz und erprobte juristische Prozeduren erhebt. Das rundet das Bild eines Mannes ab, der sich gern als Vorkämpfer der Informationsfreiheit geriert, der Supermacht die Faust zeigt und - sobald es ernst wird - den Schwanz einzieht.
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