Verrückt

Frau bucht auf Sächsisch falsches Flugziel

Von Sn, Dpa | 15.09.2012 - 09:47

Bordeaux statt Porto - ein Missverständnis wegen ihres Dialekts hat eine Frau vor Gericht gebracht. Sie verlor einen Rechtsstreit gegen das Reiseunternehmen L'Tur, weil sie sich weigerte, ein versehentlich gebuchtes Flugticket zu bezahlen.

Frau bucht auf Sächsisch falsches Flugziel

Frau wegen versehentlich gebuchtem Flugticket vor Gericht. Symbolbild: SN/dapd

In sächsischem Dialekt hatte die 53-Jährige, die in Stuttgart lebt, am dortigen Flughafen einen Flug nach Porto buchen wollen und stattdessen ein Ticket ins französische Bordeaux bekommen.

Nachdem die Frau Widerspruch gegen die Lastschrift über 294 Euro eingelegt hatte, und das Reisedatum verstrichen war, zog L'Tur vor Gericht, denn das Unternehmen stand wegen des ausstehenden Betrags bei der Fluggesellschaft in der Pflicht. Vor einem Stuttgarter Amtsgericht berichtete die L'Tur-Mitarbeiterin, sie habe zweimal in korrektem Hochdeutsch die Flugroute genannt. Als die Kundin keine Einwände geäußert habe, habe sie den Flug gebucht.

Das Gericht urteilte daraufhin: "Versteht der Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies grundsätzlich zulasten des Erklärenden." Die Buchung der Stuttgarterin war also gültig, das Urteil rechtskräftig.

L'Tur-Sprecherin Nina Meyer sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag zu dem ungewöhnlichen Fall, man habe auch mit nichts anderem gerechnet. "So etwas haben wir noch nicht erlebt. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass so etwas öfter vorkommt."

 
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