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Krankenscheingebühr

€ 3,63 (ATS 50,-) pro Krankenschein
Von der Krankenscheingebühr befreit sind jene Personen, die auch keine Rezeptgebühr entrichten müssen sowie Pensionisten und Kinder.

Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr beträgt im Jahr 2002 € 4,14 (ATS 56,97) je Verordnung.

Für die Befreiung von der Rezeptgebühr (nur auf Antrag!) gelten folgende Grenzbeträge:

a) Für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte

€ 630,92 (ATS 8.681,65) für Alleinstehende,
€ 900,13 (ATS 12.386,06) für Ehepaare

nicht übersteigen.

Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um € 67,15 (ATS 924,-)

b) Für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte

€ 725,56 (ATS 9.983,92) für Alleinstehende,
€ 1.035,15 (ATS 14.243,97) für Ehepaare

nicht übersteigen; für jedes weitere Kind sind € 67,- (ATS 924,-) hinzuzurechnen. Leben im Familienverband des Vesicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.

 

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