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Rechtsberatung rund um den Immobilienerwerb

Der Erwerb einer Immobilie (Eigentumswohnung, Grundstück, Haus) ist für den normalen Bürger keine alltägliche Angelegenheit. Dazu kommt, dass hiefür aufzuwendende Mittel beträchtlich sind und deren Aufbringung in den meisten Fällen mit langjährigen finanziellen Belastungen verbunden ist. Schließlich ist die Abwicklung eines Immobilienerwerbes von der Erstellung des Kaufvertrages bis zur ordnungsgemäßen grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers eine komplexe und regelmäßig auch langwierige Angelegenheit, die vom rechtlich nicht bewanderten Bürger meistens weder überblickt noch verstanden werden kann.

Dies alles sind gewichtige Gründe, die Abwicklung von Liegenschaftsgeschäften in die Verantwortung kompetenter und seriöser Rechtsberater zu geben. In Österreich stehen für diese Tätigkeiten in erster Linie RechtsanwältInnen zur Verfügung, die aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung und Praxis sowie dem Schutzinstrument des Treuhandbuches Garanten für eine zuverlässige und ordnungsgemäße Abwicklung eines Immobilienerwerbes sind.
Wie bereits erwähnt, ist für einen Immobilienerwerb nicht nur die Errichtung eines schriftlichen Kaufvertrages nötig, sondern es sind damit noch eine ganze Reihe wesentlicher, verantwortungsvoller Aktivitäten des Vertragsanwaltes notwendig. Unabdingbar ist beispielsweise neben der Prüfung des Grundbuchsstandes bezüglich allfälliger Liegenschaftsbelastungen die Absicherung des Käufers durch eine Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung. Diese Ranganmerkung soll dem Käufer zwischen der Unterschrift des Kaufvertrages bis zur rechtskräftigen Eintragung seines Eigentumseinrechtes im Grundbuch Sicherheit vor zwischenzeitigen Pfandrechtseintragungen etc. bieten.

In weiterer Folge wird der beauftragte Rechtsanwalt in vielen Fällen eine Treuhandschaft gegenüber Banken und Bausparkassen zu übernehmen haben, die die Finanzierungsbeträge nur zu Handen des Treuhänders auszuzahlen bereit sind, da dieser die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verbücherung des Eigentumsrechtes des Käufers und der Pfandrechte der Finanzierungsinstitute übernommen hat. Auch übernimmt der Rechtsanwalt die mit dem Liegenschaftserwerb verbundenen Erledigungen gegenüber Finanzamt (z.B. Wohnbauförderung) und sonstigen Behörden. In diesem Zusammenhang obliegt es dem Vertragsabwickler auch, die Bezahlung der Grunderwerbssteuer sowie der gerichtlichen Eintragungsgebühren im Wege der Selbstbemessung zu organisieren, um eine der vielen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch zu schaffen.

Die Funktion des mit der Vertragsabwicklung beauftragten Rechtsanwaltes als Treuhänder stellt sicher eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Tätigkeiten im Zuge der gesamten Vertragsabwicklung dar. Immerhin übernimmt er als Treuhänder die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwahrung und Weiterleitung der Kaufpreiszahlungen. Auch wurde mit dem „Treuhandbuch“ der Salzburger Rechtsanwaltskammer ein Kontrollinstrument geschaffen, welches den Vertragsparteien umfassenden Schutz bietet.

Was bedeutet nun dieses Treuhandbuch für die Beteiligten an einem Liegenschaftsgeschäft? Zunächst wird durch die Überweisung des Kaufpreises auf ein besonders kontrolliertes Treuhandkonto des Vertragsanwaltes gewährleistet, dass die Kaufpreiszahlung erst dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn sämtliche Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch vorliegen. Darüber hinaus ist jede von einem Vertragsanwalt übernommene Treuhandschaft im Rahmen einer Vermögensschadenversicherung bis zu einem Höchstbetrag von über sieben Millionen, versichert. Daneben überwachen eigene Treuhandrevisoren die Tätigkeit der vertragsabwickelnden Rechtsanwälte.

Neben anderen im Zusammenhang mit einem Liegenschaftserwerb erforderlichen Tätigkeiten, wie z.B. der Begründung von Wohnungseigentum, der Errichtung von Darlehens und Dienstbarkeitsverträgen und dgl., die ebenfalls vom beauftragten Vertragsanwalt durchgeführt werden, stellt schließlich die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers samt allfälligen Finanzierungspfandrechten und Dienstbarkeitsvereinbarungen den krönenden Abschluss der umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit eines Vertragsanwaltes dar.

Kurz um:
Die Salzburger Rechtsanwaltschaft steht mit ihren auf Immobilienerwerb spezialisierten Mitgliedern jedem Kaufinteressenten mit Rat und Tat zur Verfügung.

Näheres, insbesondere Informationen über Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Immobilienverkehr, erhalten Sie unter www.srak.at .


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