|
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können seit 1. Jänner durch spezielle Investitionen einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen.
Zu verdanken ist diese erfreuliche Neuerung und attraktive steuerliche Begünstigung für Klein- und Mittelbetriebe sowie selbstständige Freiberufler, die ihren Gewinn als Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermitteln, dem KMU-Förderungsgesetz 2006.
Den Freibetrag für investierte Gewinne kann jeder Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab der Veranlagung 2007 in Höhe der Anschaffungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter, maximal jedoch in Höhe von zehn Prozent des Gewinnes, geltend machen. Somit wird für diesen Teil des Gewinns keine Einkommensteuer verrechnet – der Freibetrag ist allerdings steuerrechtlich mit maximal 100.000 Euro jährlich beschränkt. Abhängig von dem Grenzsteuersatz kann dies dennoch zu einer beachtlichen Steuerersparnis von bis zu 50.000 Euro führen.
Wirtschaftskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwaltskammer und Salzburger Sparkasse bieten gemeinsam allen Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Gelegenheit, sich über die Details dieser neuen steuerrechtlichen Möglichkeit und sonstige, seit 1. Jänner gültige, relevante rechtliche und steuerrechtliche Änderungen zu informieren.
Bei diesen Veranstaltungen erläutern Experten die neuen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner jetzt beachten müssen und informieren über die Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung sowie bei Verlustvorträgen. Welche Wirtschaftsgüter angeschafft werden müssen, um durch Inanspruchnahme des Freibetrags für investierte Gewinne Steuern zu sparen ist ebenfalls Thema. Außerdem wird geklärt, ob der Freibetrag weniger oder mehr Steuerersparnis bietet als die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne bei bilanzierenden Unternehmen.
Wenn Anlageinvestitionen wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, kann auch mit dem Kauf von Wertpapieren, die dem Anlagevermögen für mindestens vier Jahre gewidmet werden, Steuer gespart werden. Diesem Thema widmen sich die Vortragenden der Salzburger Sparkasse. Die Sparkassen bieten für die optimale Nutzung des Freibetrags eigens konzipierte Fonds an. Diese werden von der international mehrfach für die erzielten Veranlagungserfolge ausgezeichneten Investmentfondsgesellschaft Erste Sparinvest verwaltet. Bei einer Veranlagung bei der Sparkasse fallen keine Depotgebühren an.
TERMINE
„Steuern sparen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ # WKS – Bezirksstelle Lungau, Haus für Wirtschaft, Arbeit und Bildung Dienstag, 27. Februar Friedhofstr. 6, 5580 Tamsweg # WKS – Bezirksstelle Pinzgau Donnerstag, 1. März Schulstr. 14, 5700 Zell am See # Saal der Salzburger Nachrichten Dienstag, 6. März Karolingerstr. 40, 5020 Salzburg # WKS – Bezirksstelle Pongau Donnerstag, 8. März Premweg 4, 5600 St. Johann i. P. # WKS – Bezirksstelle Tennengau Dienstag, 13. März Salzachtalstr. 24, 5400 Hallein
PROGRAMM
# Beginn 19.00 Uhr, Begrüßung Rechtsanwaltskammer Salzburg: # Unternehmensgesetzbuch: Was ändert sich bei den Einnahmen-Ausgaben-Rechnern? Wirtschaftskammer Salzburg: # Neuregelungen bei Kleinunternehmerregelung und Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Kammer der Wirtschaftstreuhänder: # Unternehmensgesetzbuch: steuerrechtliche Anpassungen # Neue Investitionsbegünstigungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, §10 EStG 1988 in der Fassung des KMU-Fördergesetzes – steuerrechtliche Rahmenbedingungen # Vorteilsvergleich Freibetrag für investierte Gewinne und Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne Salzburger Sparkasse: # Freibetrag für investierte Gewinne – wie hoch ist die Steuerersparnis? # Wie soll die Wertpapieranschaffung finanziert werden? # Wertpapiere gemäß § 14 Abs.7 Z 3: Die optimale Investition? # Ab 20:30 Uhr lädt die Salzburger Sparkasse zu einem Buffet ein
Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erbeten, per E-Mail an margarete. hutter@salzburg.sparkasse.at oder unter der Tel. 05 01 00-48 0 23

|